Ratgeber Grundstück verkaufen
Aus einem großen Garten kann neues Bauland werden
Manche ältere Häuser stehen auf großzügigen Flächen. Wer den hinteren Teil nicht mehr braucht, kann ihn abtrennen und verkaufen. Dafür sind einige Schritte nötig, die gut geplant sein sollten.
Erst prüfen, dann vermessen
Bevor ein Vermesser kommt, steht die Frage, ob eine Teilung überhaupt sinnvoll ist. Entscheidend ist, ob auf dem abgetrennten Stück später gebaut werden darf. Das ergibt sich aus einem Bebauungsplan oder, wenn keiner existiert, aus der umgebenden Bebauung. Ohne Baurecht entsteht nur eine Gartenfläche, die deutlich weniger wert ist als Bauland.
Ebenso wichtig ist das bestehende Haus. Nach einer Teilung müssen für das verbleibende Grundstück weiterhin die baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden, etwa Abstandsflächen oder die zulässige Dichte der Bebauung. Wird die Restfläche zu klein, können Konflikte mit diesen Vorgaben entstehen. Das sollte vor jeder Vermessung geklärt sein.
Ein erster Schritt kann ein Gespräch mit dem Bauamt sein, bei dem Sie Ihre Idee mit einer einfachen Skizze vorstellen. Dort erfahren Sie, ob grundsätzliche Bedenken bestehen und welche Unterlagen für eine genauere Prüfung nötig wären. Diese Klärung kostet wenig Zeit und bewahrt Sie davor, Geld für eine Vermessung auszugeben, die am Ende nicht zum Ziel führt.
Zufahrt und Leitungen
Ein Hinterliegergrundstück braucht eine gesicherte Zufahrt zur Straße. Oft wird dafür ein schmaler Streifen als Weg mit abgetrennt oder ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen. Auch Wasser, Abwasser und Strom müssen das neue Stück erreichen. Klären Sie früh, wo vorhandene Leitungen verlaufen und ob neue Anschlüsse möglich sind. Leitungen, die heute quer durch den Garten zum Haus führen, liegen nach einer Teilung womöglich auf fremdem Boden. Gibt es eine gemeinsame Anschlussleitung, muss geregelt werden, wer sie künftig nutzt und unterhält.
Die Teilung Schritt für Schritt
Ist die Bebaubarkeit geklärt, beauftragen Sie eine Vermessungsstelle, etwa das Büro eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Dort wird der genaue Grenzverlauf festgelegt und vor Ort abgemarkt. Die neuen Flurstücke werden anschließend in das Liegenschaftskataster übernommen und im Grundbuch eingetragen. Die Kosten der Vermessung richten sich nach den jeweiligen Gebührenregeln und dem Aufwand vor Ort.
Ob die Teilung zusätzlich genehmigt werden muss, hängt vom Landesrecht und von der Gemeinde ab. Fragen Sie deshalb vorab beim Bauamt nach. Den Antrag auf Eintragung im Grundbuch stellt in der Regel der Notar im Zuge des Kaufvertrags.
Während der Vermessung lohnt es sich, mit dem Vermesser auch über Details zu sprechen. Wo genau soll die Grenze verlaufen, damit Zaun, Hecke oder Garage sinnvoll auf einer Seite bleiben? Welche Breite braucht ein Zufahrtsstreifen, damit er im Alltag wirklich nutzbar ist? Solche Fragen lassen sich vor Ort einfacher klären als später am Schreibtisch.
Verkauf vor oder nach der Vermessung
Sie können das Teilstück auch schon verkaufen, bevor die Vermessung abgeschlossen ist. Der Kaufvertrag beschreibt dann eine noch nicht vermessene Teilfläche, meist mit einem Lageplan als Anlage. Das spart Zeit, verlangt aber besondere Sorgfalt bei der Formulierung, etwa zur endgültigen Größe und zum Preis je Quadratmeter. Der Notar berät Sie, welche Variante in Ihrem Fall passt.
Stecken Sie den geplanten Grenzverlauf vor dem Termin mit dem Vermesser einmal grob mit Pflöcken ab. So sehen Sie selbst, wie groß Garten und Teilstück künftig wirken.
Den richtigen Käufer für das Teilstück finden
Für ein abgetrenntes Stück interessieren sich vor allem Bauwillige, die ein Einfamilienhaus planen. Sie fragen nach Größe, Zufahrt, Baurecht und Erschließung. Für Sie als künftigen Nachbarn kommt eine weitere Frage hinzu. Wer wird später hinter Ihrem Haus wohnen? Bei einem Verkauf über vorgemerkte Suchkunden lernen Sie Interessenten kennen, bevor Sie sich entscheiden.
Für die Vermarktung des Teilstücks gelten dieselben Grundlagen wie bei jeder anderen Fläche. Interessenten brauchen eine Flurkarte mit dem künftigen Grenzverlauf, Angaben zu Baurecht und Erschließung sowie Fotos, die Lage und Umgebung zeigen. Ich bereite diese Unterlagen auf und erkläre im Exposé, in welchem Stadium sich Vermessung und Eintragung befinden.
Wert und Kosten abwägen
Einer Teilung stehen Kosten gegenüber, etwa für Vermessung, Auskünfte, gegebenenfalls neue Anschlüsse und Notar. Gleichzeitig kann ein Teilstück mit Baurecht einen erheblichen Wert haben. Ich schätze mit Ihnen vorab ein, was das neue Grundstück voraussichtlich erzielen kann und welche Kosten dem gegenüberstehen. Auch eine mögliche Steuerpflicht sollten Sie vorher mit Ihrer Steuerberatung klären, die den Einzelfall prüft.
Bedenken Sie außerdem, wie sich die Teilung auf Ihr eigenes Haus auswirkt. Ein kleinerer Garten und ein Neubau in der Nachbarschaft verändern das Wohngefühl und können auch den Wert des Hauses beeinflussen. Ich spreche diese Fragen offen an, damit Sie eine Entscheidung treffen, mit der Sie auch nach dem Verkauf gut leben.
Übersicht
Was das Teilstück wertvoll macht
Ein abgetrenntes Teilstück wird nach denselben Faktoren bewertet wie jede andere Fläche. Die Grafik zeigt sie im Überblick.
Häufige Fragen zur Teilung
Wer bezahlt die Vermessung?
Das ist Verhandlungssache. Häufig trägt der Eigentümer, der teilt, die Vermessungskosten, manchmal übernimmt sie der Käufer oder beide teilen sie. Wichtig ist, dass die Regelung im Kaufvertrag eindeutig festgehalten wird.
Wie lange dauert eine Grundstücksteilung?
Das hängt von der Auslastung der Vermessungsstelle, möglichen Genehmigungen und der Eintragung im Grundbuch ab. Eine verlässliche Dauer lässt sich vorab nicht nennen. Planen Sie großzügig und beginnen Sie mit der Klärung des Baurechts.
Brauche ich für die Zufahrt einen eigenen Weg?
Nicht unbedingt. Statt eines eigenen Wegstreifens kann auch ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen werden. Welche Lösung passt, hängt von Zuschnitt, Baurecht und Ihren Wünschen ab. Der Notar berät zur rechtlichen Ausgestaltung.
Kann ich Haus und Teilstück an verschiedene Käufer verkaufen?
Ja, nach der Teilung handelt es sich um getrennte Flurstücke, die unabhängig voneinander verkauft werden können. Ich bespreche mit Ihnen, ob ein gemeinsamer oder ein getrennter Verkauf in Ihrer Situation sinnvoller ist.
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