Ratgeber Grundstück verkaufen
Käufer kaufen die Möglichkeit, zu bauen
Für Bauwillige ist die wichtigste Frage nicht die Größe der Fläche, sondern was darauf entstehen darf. Wer diese Frage vor dem Verkauf klärt, führt entspanntere Gespräche.
Drei Ausgangslagen für das Baurecht
Ob und wie gebaut werden darf, hängt zunächst davon ab, wo die Fläche liegt. Grob lassen sich drei Situationen unterscheiden. Gilt ein Bebauungsplan, regelt er verbindlich, was zulässig ist. Liegt das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ohne Bebauungsplan, orientiert sich die Zulässigkeit an der umgebenden Bebauung. Im Außenbereich ist ein Wohnhaus dagegen nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Diese Einordnung ist für Käufer entscheidend, weil sie den Wert maßgeblich beeinflusst. Eine Fläche am Ortsrand, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, aber noch keinen Bebauungsplan hat, ist in der Regel noch kein Bauland. Solche Unterschiede sollten Sie kennen, bevor Sie einen Preis nennen.
Was ein Bebauungsplan festlegt
Ein Bebauungsplan bestimmt unter anderem die Art der Nutzung, etwa reines oder allgemeines Wohngebiet, und das Maß der Bebauung. Dazu gehören Angaben wie die Zahl der Vollgeschosse, die überbaubare Fläche und häufig Vorgaben zu Dachform oder Gebäudehöhe. Die Pläne lassen sich bei der Gemeinde einsehen, viele Kommunen stellen sie auch online bereit. Lesen Sie neben der Planzeichnung auch die textlichen Festsetzungen, denn dort stehen oft wichtige Details.
Auch innerhalb eines Bebauungsplans gibt es Spielräume. Manche Vorgaben lassen Ausnahmen oder Befreiungen zu, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ob das im Einzelfall möglich ist, entscheidet die Behörde. Für den Verkauf gilt daher, mit dem zu werben, was sicher zulässig ist, und mögliche Ausnahmen nur als Option zu nennen.
Wie Sie die Bebaubarkeit klären
Die verbindliche Stelle für Auskünfte ist das zuständige Bauamt beziehungsweise die Gemeinde, in der die Fläche liegt. Für eine erste Orientierung genügt oft die Anfrage, ob ein Bebauungsplan besteht. Gibt es keinen, hilft ein Blick auf die Nachbarschaft. Welche Häuser stehen dort, wie hoch sind sie, wie dicht wird gebaut? Daraus ergibt sich ein Rahmen, den Käufer für ihre Planung nutzen können. Ein Spaziergang durch die umliegenden Straßen zeigt oft schon, welche Hausgrößen und Dachformen in der Gegend üblich sind und was sich Bauwillige vorstellen können.
Die Bauvoranfrage
Wer es genauer wissen möchte, kann eine Bauvoranfrage stellen. Das Bauamt beantwortet darin einzelne Fragen zur Zulässigkeit eines Vorhabens verbindlich, zum Beispiel ob ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen genehmigungsfähig wäre. Die Anfrage kostet Gebühren und braucht etwas Zeit. Sie kann den Verkauf aber deutlich erleichtern, wenn das Baurecht unklar ist, weil Käufer dann nicht auf eine Vermutung hin kaufen müssen. Ich bespreche mit Ihnen, ob sich der Aufwand im Verhältnis zum Wert der Fläche lohnt.
Hilfreich sind außerdem alte Unterlagen aus dem Familienbesitz. Gab es früher schon einmal einen Bauantrag, eine Voranfrage oder einen Lageplan mit eingezeichnetem Haus, kann das Käufern Hinweise geben. Solche Dokumente ersetzen keine aktuelle Auskunft, zeigen aber, wie die Behörde die Fläche früher beurteilt hat. Ich sehe mir gern alles an, was Sie dazu noch finden.
Fragen Sie bei der Gemeinde auch nach Regelungen zum Baumschutz. Muss für eine Bebauung Baumbestand weichen, kann eine Genehmigung nötig sein.
Baulasten, Leitungen und andere Einschränkungen
Neben dem Planungsrecht können weitere Punkte die Nutzung einschränken. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die zum Beispiel die Zufahrt zu einem Nachbargrundstück sichert oder Abstandsflächen auf Ihre Fläche verlagert. Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis, das die Bauaufsicht führt. Im Grundbuch eingetragene Rechte wie Leitungs- oder Wegerechte finden Sie dagegen in Abteilung II. Beantragen Sie die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis frühzeitig, denn Käufer und Banken fragen danach.
Auch tatsächliche Gegebenheiten zählen. Eine Stromleitung über der Fläche, ein Graben an der Grenze oder ein sehr feuchter Boden können die Planung erschweren. Wer solche Punkte kennt, kann sie im Exposé offen benennen.
Offen mit Einschränkungen umgehen
Einschränkungen sind kein Grund, auf einen Verkauf zu verzichten. Sie sollten aber früh bekannt sein, denn Käufer und ihre Banken entdecken sie spätestens bei der Prüfung vor dem Notartermin. Ich stelle die vorhandenen Informationen zusammen, kläre offene Fragen mit den zuständigen Stellen und bereite das Exposé so auf, dass Interessenten die Lage realistisch einschätzen können. So entsteht ein Preis, der auch nach der Prüfung durch den Käufer noch trägt.
Ein ehrlich beschriebenes Grundstück mit bekannten Einschränkungen verkauft sich oft ruhiger als eines, bei dem Käufer erst spät auf Hindernisse stoßen. Wer die Grenzen der Nutzung früh kennt, kann seine Planung darauf abstimmen und muss nach dem Notartermin nicht umplanen. Für Sie verringert das das Risiko, dass eine Verhandlung kurz vor dem Abschluss scheitert.
Übersicht
Baurecht als einer von vier Faktoren
Die Grafik zeigt, wie das Baurecht neben Bodenrichtwert, Lage und Nachfrage in den Angebotspreis eines Grundstücks einfließt.
Häufige Fragen zur Bebaubarkeit
Muss ich als Verkäufer eine Bauvoranfrage stellen?
Nein, verpflichtet sind Sie dazu nicht. Bei einer klaren Lage im Bebauungsplan ist sie meist auch nicht nötig. Ist das Baurecht dagegen unklar, kann eine Bauvoranfrage Käufern Sicherheit geben und die Verhandlung erleichtern.
Was bedeutet Bauen in zweiter Reihe?
Gemeint ist ein Haus, das hinter einem bereits bebauten Vorderstück errichtet wird. Ob das zulässig ist, hängt vom Bebauungsplan oder von der umgebenden Bebauung ab. Zusätzlich braucht das hintere Grundstück eine gesicherte Zufahrt zur Straße.
Wo erfahre ich, ob eine Baulast besteht?
Das Baulastenverzeichnis führt die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Als Eigentümer können Sie dort eine Auskunft beantragen. Eingetragene Rechte wie Wegerechte finden Sie dagegen im Grundbuch, und zwar in Abteilung II.
Kann ich eine Fläche im Außenbereich als Bauland verkaufen?
Im Außenbereich ist ein Wohnhaus nur ausnahmsweise zulässig. Eine solche Fläche als Bauland anzubieten, wäre deshalb irreführend. Ich bespreche mit Ihnen ehrlich, welche Nutzung realistisch ist und wie wir die Fläche passend beschreiben.
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