Ratgeber Immobilie finden

Der Kaufpreis ist nur ein Teil der Rechnung

Wer bei der Immobiliensuche nur auf den Kaufpreis schaut, erlebt später oft eine Überraschung. Hier finden Sie die Posten, die zusätzlich anfallen, bewusst ohne pauschale Prozentangaben.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte Posten unter den Nebenkosten, und Sie sollten sie schon zu Beginn der Immobiliensuche kennen. Sie fällt beim Kauf einer Immobilie an und wird in der Praxis vom Käufer bezahlt. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest. Deshalb können zwei gleich teure Häuser auf beiden Seiten einer Landesgrenze zu unterschiedlich hohen Steuern führen, etwa zwischen Berlin und dem Brandenburger Umland.

Nach der Beurkundung schickt das Finanzamt einen Steuerbescheid. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung im Grundbuch nötig ist. Planen Sie die Zahlung deshalb fest ein, denn ohne sie verzögert sich die Umschreibung auf Ihren Namen.

Eine Besonderheit betrifft mitverkaufte Gegenstände wie eine Einbauküche. Sie können im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Ob und in welchem Umfang sich das steuerlich auswirkt, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Notar oder Ihrer Steuerberatung geklärt werden. Eine pauschale Empfehlung gebe ich dazu nicht.

Den aktuellen Satz erfragen

Steuersätze können sich ändern. Den gültigen Satz erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt, beim Notar oder in Ihrer Finanzierungsberatung. Ich nenne Ihnen bewusst keine pauschalen Werte, damit Sie mit aktuellen Zahlen rechnen. Suchen Sie in mehreren Bundesländern, rechnen Sie am besten für jedes Land getrennt. Planen Sie lieber mit etwas Spielraum, falls sich der Satz bis zu Ihrem Kauf noch ändert.

Notar und Grundbuch

Ein Immobilienkauf wird in Deutschland notariell beurkundet. Der Notar entwirft den Kaufvertrag, liest ihn bei der Beurkundung vor und kümmert sich um den Vollzug, etwa die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und später die Umschreibung im Grundbuch. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Kaufvertrag über eine Immobilie nicht wirksam. Die Gebühren richten sich nach gesetzlichen Vorgaben und hängen vom Kaufpreis ab.

Hinzu kommen Gebühren des Grundbuchamts für die Eintragungen. Finanzieren Sie den Kauf, wird zusätzlich eine Grundschuld für Ihre Bank eingetragen, was weitere Notar- und Grundbuchkosten verursacht.

Wie viel Notar und Grundbuchamt im Einzelfall berechnen, erfahren Sie vorab beim Notariat. Viele Notare nennen auf Nachfrage eine Kostenschätzung für den Kaufvertrag und die Grundschuld. So haben Sie eine belastbare Zahl, bevor Sie sich festlegen. Den Notar wählt in der Praxis häufig der Käufer, weil er dessen Kosten trägt.

Zwei Personen im Büro freuen sich über einen erfolgreichen Abschluss

Maklerprovision

Wird eine Immobilie über einen Makler vermittelt, kann eine Provision für den Käufer anfallen. Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch Verbraucher gilt seit Dezember 2020, dass der Käufer höchstens so viel zahlt wie der Verkäufer (§§ 656a bis 656d BGB). Die Höhe steht im Exposé, sodass Sie sie vor der Besichtigung kennen. Ist keine Provision vereinbart, entfällt dieser Posten.

Lassen Sie sich die Nebenkosten für ein konkretes Objekt von Ihrer Finanzierungsberatung durchrechnen. Dann sehen Sie schwarz auf weiß, wie viel Eigenkapital Sie brauchen.

Weitere Ausgaben rund um den Einzug

Neben den klassischen Kaufnebenkosten fallen oft Ausgaben an, die in keiner Tabelle stehen. Dazu gehören Umzug, Renovierung, neue Möbel oder eine Küche. Bei älteren Häusern können Modernisierungen hinzukommen, etwa an Heizung, Fenstern oder Dach. Bei einer Wohnung zahlen Sie vom Übergabetag an Hausgeld, bei einem Haus tragen Sie alle laufenden Kosten selbst. Auch ein neuer Zählerplatz oder ein Anschluss für schnelles Internet kann Geld kosten, wenn die vorhandene Technik veraltet ist.

Rücklagen einplanen

Planen Sie neben den Nebenkosten einen Puffer für Unvorhergesehenes ein. Gerade in den ersten Monaten nach dem Einzug zeigt sich manches, was bei der Besichtigung nicht auffiel. Wer diesen Puffer von Anfang an in seine Immobiliensuche einrechnet, sucht in einem Preisrahmen, der auch nach dem Kauf noch trägt. Für anstehende Arbeiten hilft es, die Kosten schon bei der Besichtigung mit einer Fachperson grob zu schätzen.

Laufende Kosten nach dem Kauf

Auch nach dem Einzug bleiben regelmäßige Ausgaben. Für ein Haus fallen unter anderem Grundsteuer, Versicherungen, Energie, Wasser und Müllabfuhr an. Für eine Wohnung kommt das Hausgeld hinzu, aus dem die Gemeinschaft Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage bezahlt. Rechnen Sie diese Beträge in Ihre monatliche Belastung ein, damit die Kreditrate nicht die einzige Zahl bleibt, auf die Sie schauen. Eine einfache Tabelle mit allen monatlichen Posten genügt dafür oft schon.

Über das Wüstenrot-Netzwerk lässt sich die Finanzierung mitdenken, die Nebenkosten eingeschlossen. Ich stelle auf Wunsch den Kontakt her. Welche Bank Sie am Ende wählen, entscheiden Sie selbst. Wichtig ist, dass alle Zahlen in einer Gesamtrechnung zusammenlaufen, die Sie verstehen und nachvollziehen können.

Übersicht

Nebenkosten im Ablauf der Suche

Die Kaufnebenkosten gehören in die zweite Etappe Ihrer Immobiliensuche, wenn Sie Ihre Finanzierung klären. Die Grafik zeigt den gesamten Weg.

Der Weg zur eigenen Immobilie1SuchprofilLage, Größe, BudgetMuss und Kann2FinanzierungRahmen klärenNebenkosten einplanen3Besichtigungvor Ort ansehenFragen notieren4PrüfungUnterlagen lesenEnergieausweis5NotarKaufvertragÜbergabe, SchlüsselDie Etappen können sich je nach Angebot und Finanzierung überschneiden
Schematische Darstellung des typischen Ablaufs, kein verbindlicher Zeitplan. Reihenfolge und Dauer hängen vom Angebot, von der Finanzierung und vom Notartermin ab.
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten

Kann ich die Nebenkosten mitfinanzieren?

Manche Banken finanzieren Nebenkosten mit, viele erwarten aber, dass sie aus Eigenkapital bezahlt werden. Die Bedingungen unterscheiden sich. Klären Sie das früh in Ihrer Finanzierungsberatung, damit Ihre Immobiliensuche auf einem realistischen Budget aufbaut.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

In der Praxis zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer, so ist es üblicherweise im Kaufvertrag geregelt. Der Satz unterscheidet sich je nach Bundesland. Den aktuell gültigen Wert nennt Ihnen das Finanzamt oder der Notar.

Wann muss ich die Nebenkosten bezahlen?

Die Grunderwerbsteuer wird nach Eingang des Steuerbescheids fällig, die Notar- und Grundbuchkosten nach Rechnung. Das geschieht meist in den Wochen nach der Beurkundung. Halten Sie die Beträge deshalb rechtzeitig bereit.

Fällt bei jedem Kauf eine Maklerprovision an?

Nein, nur wenn eine Immobilie über einen Makler vermittelt wird und eine Provision vereinbart ist. Bei Einfamilienhaus und Eigentumswohnung zahlt der Käufer höchstens so viel wie der Verkäufer. Die Höhe entnehmen Sie dem Exposé.

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