Ratgeber Haus verkaufen
Die Grundregeln kennen, den Einzelfall prüfen lassen
Viele Eigentümer fragen sich, ob das Finanzamt beim Verkauf mitverdient. Die Antwort hängt vor allem davon ab, wie lange Sie das Haus besitzen und wie Sie es genutzt haben.
Wann der Verkaufsgewinn steuerfrei bleibt
Wer ein Haus verkaufen möchte, sollte die steuerlichen Grundregeln kennen. Ein Gewinn aus dem Verkauf eines privaten Hauses ist nicht automatisch steuerpflichtig. Entscheidend sind zwei Fragen. Haben Sie das Haus selbst bewohnt? Und wie lange liegt der Kauf zurück? Geregelt ist das in § 23 des Einkommensteuergesetzes.
Selbst genutzt im Verkaufsjahr und davor
Haben Sie das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt ein Gewinn in der Regel steuerfrei, auch wenn Sie es erst vor wenigen Jahren gekauft haben. Diese Ausnahme gilt für die eigene Nutzung zu Wohnzwecken. Wie sie in Ihrem Fall genau anzuwenden ist, etwa bei einem Auszug während des Jahres, prüft Ihre Steuerberatung.
Die Spekulationsfrist von zehn Jahren
Haben Sie das Haus nicht selbst bewohnt, sondern vermietet oder leer stehen lassen, gilt eine Frist von zehn Jahren. Verkaufen Sie innerhalb dieser Frist, kann der Gewinn steuerpflichtig sein. Liegt der Kauf länger als zehn Jahre zurück, fällt auf den Gewinn aus einem privaten Verkauf in der Regel keine Einkommensteuer an.
Der Gewinn ergibt sich dabei nicht einfach aus der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Anschaffungskosten, bestimmte Aufwendungen und Abschreibungen spielen eine Rolle. Diese Berechnung gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung.
Für Sie als Verkäufer heißt das vor allem, rechtzeitig nachzufragen. Wer sein Haus verkaufen möchte und unsicher ist, ob die Frist schon abgelaufen ist, sollte die notariellen Kaufverträge heraussuchen. Das Datum der Beurkundung ist in der Regel der Ausgangspunkt der Berechnung.
Geerbte, geschenkte und vermietete Häuser
Besonders häufig tauchen steuerliche Fragen auf, wenn ein Haus geerbt oder geschenkt wurde oder lange vermietet war. Hier lohnt ein genauer Blick, denn die Regeln knüpfen an den ursprünglichen Erwerb an. Gerade hier entstehen in der Praxis die meisten Rückfragen.
Wenn das Haus geerbt wurde
Bei einem geerbten Haus wird für die Spekulationsfrist in der Regel der Zeitpunkt herangezogen, zu dem der Erblasser das Haus erworben hat. Haben die Eltern das Haus vor vielen Jahren gekauft, ist die Frist meist längst abgelaufen. Hat der Erblasser es dagegen erst kurz vor seinem Tod erworben, kann die Frist noch laufen. Ihre Steuerberatung prüft den Einzelfall, auch mit Blick auf die Erbschaftsteuer.
Auch bei einem teilweise vermieteten Haus, etwa mit einer Einliegerwohnung, kann die steuerliche Bewertung unterschiedlich ausfallen. Der selbst genutzte Teil und der vermietete Teil werden möglicherweise getrennt betrachtet. Das sollten Sie vor dem Verkauf klären lassen, damit Sie den Erlös richtig einplanen.
Wurde ein Haus verschenkt, etwa von Eltern an ihre Kinder, gelten ähnliche Überlegungen wie beim Erbe. Auch hier kann es auf den ursprünglichen Erwerb ankommen. Lassen Sie sich die Daten früherer Verträge zusammenstellen, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Wer ein Haus verkaufen will, das nicht durchgehend selbst genutzt wurde, sollte seine Steuerberatung schon vor dem Notartermin einbeziehen. Danach lässt sich am Ergebnis wenig ändern.
Weitere Kosten, die Verkäufer einplanen
Neben möglichen Steuern auf den Gewinn gibt es weitere Posten, die Ihren Erlös beeinflussen. Sie sollten diese vorab kennen, damit Sie realistisch planen können, etwa für den Kauf einer neuen Wohnung.
Grunderwerbsteuer und Provision
Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Praxis der Käufer. Wie hoch sie ist, hängt vom Bundesland ab, und Berlin und Brandenburg haben unterschiedliche Sätze. Für Sie als Verkäufer spielt sie vor allem indirekt eine Rolle, weil Käufer sie in ihr Budget einrechnen. Die Maklerprovision wird beim Verkauf eines Einfamilienhauses an Privatkäufer seit Dezember 2020 zwischen beiden Seiten geteilt.
Kredit, Grundschuld und Nachweise
Läuft noch ein Darlehen, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Für die Löschung von Grundschulden entstehen Kosten bei Notar und Grundbuchamt. Fehlen Unterlagen wie ein Energieausweis oder eine Wohnflächenberechnung, kommen Kosten für deren Erstellung hinzu.
Rechnen Sie außerdem mit Kosten für den Umzug und eventuell für eine Räumung. Gerade wenn Sie Ihr Haus verkaufen, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen, bleibt oft mehr zurück, als man denkt. Diese Ausgaben gehören zwar nicht zum Verkauf selbst, beeinflussen aber Ihre Planung.
Ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt und gebe deshalb keine steuerliche Beratung. Ich sorge aber dafür, dass Sie die richtigen Fragen stellen und die nötigen Unterlagen beisammenhaben. Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, stimme ich mich auf Wunsch mit Ihrer Steuerberatung ab, damit der Zeitpunkt des Verkaufs zu Ihrer Situation passt.
Übersicht
Was Käufer prüfen und was Sie vorbereiten
Steuern sind nur ein Teil der Vorbereitung. Die Grafik zeigt die Bereiche, die Käufer bei einem Haus besonders genau ansehen.
Häufige Fragen zu Steuern beim Hausverkauf
Muss ich Steuern zahlen, wenn ich mein selbst bewohntes Haus verkaufe?
Haben Sie das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, bleibt der Gewinn in der Regel steuerfrei. Ihre Steuerberatung prüft, ob diese Voraussetzung in Ihrem Fall erfüllt ist.
Wann endet die Spekulationsfrist?
Die Frist beträgt zehn Jahre und beginnt grundsätzlich mit dem Kauf. Maßgeblich sind die Daten der notariellen Verträge. Wie die Frist in Ihrem Fall genau berechnet wird, klärt Ihre Steuerberatung.
Gilt die Frist auch bei einem geerbten Haus?
Bei einem geerbten Haus wird in der Regel an den Erwerb durch den Erblasser angeknüpft. Liegt dieser mehr als zehn Jahre zurück, ist die Frist meist abgelaufen. Ihre Steuerberatung prüft den Einzelfall.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Hausverkauf?
In der Praxis trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Wie hoch sie ist, hängt vom Bundesland ab. Berlin und Brandenburg haben unterschiedliche Sätze, die Käufer bei ihrer Finanzierung einplanen.
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